Von: Caduff Richard [mailto:richard.caduff.ezv.admin.ch] Gesendet: Dienstag, 14. Januar 2003 09:22 An: '' Betreff: LUG Camp 2003 in der Schweiz (intern. Treffen von LINUX-Fans); Ihre Anfrage vom06.01.2003; unser Zeichen: 340.5/03.001 Sehr geehrter Herr Schulte Ihre email-Anfrge ist uns von der Eidg. Oberzolldirektion, 3003 Bern zur direkten Beantwortung zugestellt worden. Aus dem Internet konnten wir entnehmen, dass das erwähnte LUG-Camp 2003 vom 29. Mai. - 01. Juni in Felsberg GR stattfinden wird. Die Teilnehmer haben sich bis spätestens am 30.04.2003 anzumelden. Das lokale Netzwerk (LAN) und Strom stellt der Veranstalter zur Verfügung. Die PC-Hardware sowie Netzwerkfeinverteilung (Kabel/Hubs/Switches) für die eigenen Rechner müssen die Teilnehmer selbst mitzubringen. Bei der vorübergehenden Einfuhr entsprechender Waren bewilligen wir folgende Abfertigungsvereinfachung: * Tragbare Computer (inkl. Modem, Drucker, Scaner, Datenträger, Kabel etc.) können als persönliches Reisegut formlos zugelassen werden, unter der Voraussetzung, dass sie beim Verlassen des Landes wieder ausgeführt werden. * Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist weder eine zusätzliche Einfuhrdeklaration auszufüllen noch muss eine Hinterlage geleistet werden. Die mündliche Anmeldung genügt. Andernfalls wäre beim Grenzübertritt eine detaillierte Warenliste vorzulegen (u.a. mit Zeitwerten pro Position). Die Mehrwertsteuer vom Gesamtzeitwert müsste bar hinterlegt werden. Das Zollamt händigt als Quittung einen Vormerkschein aus, welcher eine zeitlich befristete Einfuhr in die Schweiz erlaubt. Bei ordnungsgemässer Löschung des Zwischenabfertigungsscheines und Ausfuhr der Waren in der gewährten Frist, wird der Hinterlagenbetrag - ohne Abzug einer Gebühr - wieder erstattet. Wir empfehlen Ihnen eine Kopie dieses email-Schreibens mitzuführen. Die Einfuhrabfertigung bei einer geöffneten Dienststelle ist rund um die Uhr möglich. Ein allfälliger Zwischenabfertigungsschein (Vormerkschein) wird vom Zollamt erstellt. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und stehen für ergänzende Auskünfte gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen Richard Caduff Zollkreisdirektion Schaffhausen Sektion Tarif und Veranlagung Bahnhofstrasse 62 8201 Schaffhausen Tel: ++41 52 633 11 44 Fax: ++41 52 633 11 98 email: richard.caduff.ezv.admin.ch Wir haben den Veranstalter des LUG Camps sowie die übrigen drei Zollkreisdirektionen (Basel, Genf und Lugano) mit einer Kopie dieses Schreibens informiert. On Tue, 1 Apr 2003, Mike Schulte wrote: Von: Caduff Richard [mailto:richard.caduff.ezv.admin.ch] Gesendet: Donnerstag, 16. Januar 2003 08:16 An: 'Mike Schulte' Betreff: AW: LUG Camp 2003, Ihr Zeichen: 340.5/03.001 Sehr geehrter Herr Schulte Gerne bestätigen wir Ihnen, dass unsere Abfertigungsvereinfachung für das LUG Camp 2003 in Felsberg bei Chur auch für die sog. "normalen" Desktop-PC's gilt. Mit freundlichen Grüssen Richard Caduff Zollkreisdirektion Schaffhausen Sektion Tarif und Veranlagung Bahnhofstrasse 62 8201 Schaffhausen Tel: ++41 52 633 11 44 Fax: ++41 52 633 11 98 email: richard.caduff.ezv.admin.ch Von: Mike Schulte Gesendet: Mittwoch, 15. Januar 2003 19:42 An: Caduff Richard Betreff: LUG Camp 2003, Ihr Zeichen: 340.5/03.001 Moin moin Herr Caduff! Herzlichen Dank erst einmal für die zügige Bearbeitung unserer Anfrage. Allerdings stellt Ihre Genehmigung uns vor ein kleines Problem, welches mit Ihrer Hilfe sicherlich schnell zu klären ist: Ein Teil der Teilnehmer - vermutlich die meisten - wird nicht mit Laptop, sondern mit dem "normalen" Desktop-Rechner anreisen, da das ja immer noch das Standartgerät der meisten PC User ist. Daher möchte ich Sie bitten, Ihre Genehmigung zur Ein- und Ausfuhr der Geräte auf Desktop-PC's zu erweitern. Herzlichen Dank vorab dafür und einen schönen Gruß von der Ostseeküste, Mike Schulte LUG Flensburg e.V. 1. Vorsitzender